(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Eltema Bau (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(1) Bauleistungen erfolgen – soweit vereinbart – nach den Regelungen der VOB/B in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Soweit keine VOB/B vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Unterzeichnung eines Bauvertrages zustande.
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Bauvertrag und der Leistungsbeschreibung.
(2) Änderungen oder Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.
(3) Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, wenn Umstände eintreten, die außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegen (z. B. höhere Gewalt, Lieferengpässe, behördliche Auflagen).
(1) Es gelten die im Bauvertrag vereinbarten Preise.
(2) Zahlungen erfolgen in Abschlagszahlungen nach Baufortschritt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen sowie die Arbeiten bis zum Zahlungseingang vorübergehend einzustellen.
(1) Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen oder Mehrkosten, die auf eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten ist eine förmliche Abnahme durchzuführen.
(2) Mit der Abnahme geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs der Leistung auf den Auftraggeber über.
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach BGB bzw. VOB/B, sofern diese Vertragsgrundlage ist.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“).
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Materialien und eingebauten Gegenstände unser Eigentum, soweit eine Trennung vom Bauwerk rechtlich möglich ist.
Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Lieferengpässe), berechtigen beide Parteien, die Vertragsdurchführung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
(1) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Eltema Bau.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2025